Allgemeine Vereinsbedingungen
Diese Plattform dient dem Vereinszweck: „Der Verein hat diese Plattform errichtet, um theoretisches und praktischen Wissen aneinander weiterzugeben.“ (Hilfe zur Selbsthilfe)
Die Vereine vertreten die Interessen seiner Mitglieder -also Gleichgesinnter -und weisen darauf hin, dass alle Mitglieder für sich selbst verantwortlich sind (Eigenverantwortung). Alle Mitglieder sind Ehrenamtlich tätig und im Vordergrund steht ein Miteinander.
Die Gemeinnützige Tätigkeit der Vereine ist nicht auf Gewinn ausgerichtet und hat unter anderem den Zweck, den Vereinsmitgliedern bzw. Teilnehmern an den Projekten neue Lebensfreude zu vermitteln.
Die Mitglieder sind verpflichtet, die Interessen des Vereins nach Kräften zu fördern und ALLES zu unterlassen, wodurch das Ansehen und der Zweck des Vereins Abbruch erleiden könnte. Sie haben die Vereinsstatuten und die Beschlüsse der Vereinsorgane zu beachten.
Zur Schlichtung von allen aus dem Vereinsverhältnis entstehenden Streitigkeiten ist das Vereinsinterne Schiedsgericht berufen. Es entscheidet nach bestem Wissen und Gewissen, seine Entscheidungen sind Vereinsintern endgültig.
Die Vereine behalten sich vor, Schadenersatz und/oder Ersatz für Aufwendungen vom Vereinsmitglied verlangen, falls diese bei Unstimmigkeiten eine andere Institution als das Schiedsgericht aufsucht.